Kaufinfos


INTERKERAMIK GbmH – Tipps und Infos zu Ihrem Kauf – Geschäftsbedingungen

Alle Preise sind Abholpreise ab unserem Lager. Alle Waren können erst nach vollständiger Bezahlung ausgegeben werden.

Sonderbestellware – gekennzeichnet durch die Abkürzung SB: Bestellungen können nur bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrages mit Unterschrift des Auftraggebers und einer Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes durchgeführt werden. Anzahlungen werden erst bei der letzten aus dem Auftrag resultierenden Rechnung in Abzug gebracht.

Sonderbestellware kann ausnahmslos nicht zurück gegeben werden. Wir übernehmen keine Haftung für berechnete Materialmengen, da aufgrund unterschiedlicher Baustellengegebenheiten und Verarbeitungsweisen eine absolut richtige Mengenermittlung leider nicht möglich ist. Die endgültige Mengenkontrolle und Mengenentscheidung kann daher nur durch den Kunden erfolgen.

Abverkaufsware: Sollten Sie sich für auslaufende Ware  – gekennzeichnet durch die Abkürzungen AI oder AE – entscheiden, so bedenken Sie bitte, dass es sich dabei um nicht mehr erhältliche Ware, Ausstellungsstücke, Mindersortierungen oder sogar als beschädigt gekennzeichnete Ware handeln kann. Auf diese Ware gibt es kein Rückgaberecht.

Fliesen – Verschnitt, Bruch, Reservematerial, Kleinmengen, Nachbestellungen, verschiedene Produktionschargen:
Haben Sie ausreichend Fliesen gekauft? Bitte bedenken Sie, dass
–  Fliesenlieferungen nur in ganzen Kartonmengen erfolgen können.
– auch der Verschnitt, ein eventueller Bruch beim Transport sowie das Reservematerial abgedeckt werden sollen.
– wir bei Sonderbestellungen für Kleinmengen (vor allem Nachbestellungen) unter einem Auftragswert von Euro 200,- inkl. Mwst. zusätzlich anfallende Frachtkosten von Euro 50,- verrechnen müssen, da der schwere Lkw unseres Spediteurs das Herstellerwerk extra für diese Kleinmenge anfahren muss.
– die von Ihnen gekaufte Fliese, auch bei Lagerware, manchmal schon nach kurzer Zeit nicht mehr erhältlich ist, da jede Produktion verschiedene Farbtöne und Kaliber (Chargen) ergibt und Nachlieferungen oft aus neuen Chargen stammen.
Die Gegebenheiten bei der Verlegung vor Ort sowie die Arbeitsweise der Verleger sind sehr unterschiedlich. Davon hängt weitgehend der  Mengenverbrauch ab. Wir empfehlen circa 10-15% Verschnitt einzurechnen – bei Flächen mit vielen Winkeln oder bei großen Fliesenformaten entsprechend mehr. Bitte kontrollieren Sie unbedingt die Menge des bestellten bzw. gekauften Materials. Sollte der Fliesenleger besonders gut arbeiten und weniger Material verbrauchen, so freuen Sie sich über das verbleibende Reservematerial. Es wird im Falle eines späteren Bedarfs (Beschädigungen oder weitere zu verfliesende Flächen) Verwendung finden.

Fliesen – Farbton- Muster- Schattierungs- und Kaliberabweichungen zwischen den einzelnen Chargen – auch zwischen ausgestelltem Muster und tatsächlicher Lieferung – sind normal, da Fliesen aus natürlichen Materialien und nicht synthetisch hergestellt werden. Sie entsprechen der rechtlich bindenden Norm und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Fliesen – Kombination verschiedener Typen und Materialien: Beachten Sie bitte, dass es verschiedene Materialstärken gibt. Diese Stärkenunterschiede kann in der Regel jeder gute Fliesenleger ausgleichen und die Materialien ebenflächig verarbeiten.

Fliesen – Dichtheit des Fliesenbelags: Fliesen und Fugenmassen sind nicht absolut wasserdicht, da sie aus natürlichen Materialien (Ton u. ä.) bzw. auf zementärer Basis (Kleber, Fugenmassen etc.) hergestellt werden. Eine normgerechte Dichtheit benötigt eine unter dem Fliesenbelag bereits vorhandene Bauabdichtung. Als Schutz vor zu starker Durchfeuchtung und für den Längenausgleich empfehlen wir für die Fliesenverlegung außerdem eine zusätzliche, bei uns erhältliche und bewährte Abdichtung, das Einarbeiten eines ausreichenden Gefälles und eine hohlraumfreie Verlegung. Um eine möglichst hohe Dichtheit und eine möglichst hohe Frostsicherheit des Fliesenbelages zu erreichen, ist die richtige Vorbereitung des Untergrundes und die fachlich richtige Verarbeitung der eingesetzten Materialien absolut nötig.

Fliesen – Frostsicherheit: Nur Fliesen mit einer Wasseraufnahme unter 0,5% sind bei unseren Klimaverhältnissen tatsächlich frostsicher. Mit einem EU-weit gültigen Prüfzeugnis wird zwar auch vielen Fliesenprodukten mit einer Wasseraufnahme bis zu 3% die Frostsicherheit bestätigt, dennoch kommt es auch bei Platten mit der Deklaration „frostsicher“ zu Frostschäden, da diese Normvorgabe in der Praxis für unser kontinentales Klima nicht ausreichend ist. Einen Frostschaden beim Händler oder Produzenten einzuklagen ist in diesen Fällen nicht möglich.

Kontrolle bei der Übernahme der Ware: Bitte kontrollieren Sie die gekauften Waren bei der Abholung. Stellen Sie sicher, dass es sich um die von Ihnen ausgesuchten Produkte und die korrekten Mengen handelt und dass keine sichtbaren Schäden vorhanden sind.
Bei Sanitärgegenständen ist eine genaue Warenprüfung gemeinsam mit dem ausgebenden Lagermitarbeiter durchzuführen. Überprüfen Sie die Ware auch vor dem Verlegen bzw. dem Einbau am Verlegeort. Dies hat den Vorteil, dass Sie eine noch bessere Anordnung (Musterausrichtung, Platzierung von Bordüren, Dekoren, Mosaiken und Sanitärgegenständen) und damit eine noch schönere Optik erzielen können, als wenn Sie diese Entscheidungen ausschließlich dem Verarbeiter oder dem Zufall überlassen.

Produktmängel: Sollten Sie bei der Übernahme der Ware oder später feststellen, dass die gekaufte Ware mangelhaft ist, so ersuchen wir Sie, diese mit der Originalrechnung und in der Originalverpackung zurückzubringen. Sie wird, sollte es sich um einen Produktmangel handeln, selbstverständlich gegen mangelfreie Ware ausgetauscht beziehungsweise beim Hersteller reklamiert. Nach dem Verlegen der Fliesen ist eine Reklamation nicht mehr möglich, da fix verbundene Bauteile einer Wohnung – und dazu zählen verlegte Fliesen – laut Norm nicht mehr reklamiert werden können. Auch die Hersteller bzw. Lieferanten nehmen Reklamationen nur bei unverlegter Ware an.

Produktschäden: Ware, die nach der Übergabe an den Kunden beschädigt wurde, z.B. beim Transport oder durch den Verarbeiter, kann bei uns nicht reklamiert werden. Auch Schäden am verlegten Fliesenbelag, die durch Verarbeitungsfehler oder Spannungen im Untergrund (Estrichtrocknung, Gebäudesenkung, Temperaturunterschiede, Feuchtigkeit etc.) hervorgerufen werden, können nicht reklamiert werden.

Retourgabe: Nur originalverpackte, ungeöffnete Lagerware bis zu maximal 20% der gekauften Menge kann innerhalb von 30 Tagen ab Kauf gegen Vorlage der Originalrechnung retour gebracht werden und wird von uns rückvergütet. Bei Mengen darüber bringen wir  eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 20% des Rechnungsbetrages  in Verrechnung.

Sonderbestellware kann ausnahmslos nicht zurück gegeben werden, da sie nicht zum Lagerprogramm gehört und die Hersteller bzw. Lieferanten diese Ware nicht zurück nehmen.

Umtausch: Nur originalverpackte, ungeöffnete und unbeschädigte Lagerware kann innerhalb von 30 Tagen ab Kauf gegen Ware um den gleichen oder höheren Einkaufswert umgetauscht werden. Wird keine Ersatzware genommen, wird eine Gutschrift ausgestellt. Bei Sonderbestellungen ist ein Umtausch ausnahmslos nicht möglich.